Gesetze / Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 24. November 2017

TVMindestlohnDachd 9

§ 1 Geltungsbereich

1.
räumlicher Geltungsbereich:Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2.
betrieblicher Geltungsbereich:Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik (RTV) in der jeweils geltenden Fassung (Anhang) fallen.
3.
persönlicher Geltungsbereich:Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.Nicht erfasst werden:
a)
Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs,
b)
Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden,
c)
gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebs beschäftigt wird,
d)
gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz als Lagerist beschäftigt werden.
§ 2